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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Saß & Stas GbR / JuLy AI

    Stand: Februar 2026

    Allgemeine Vertragsbedingungen der Saß & Stas GbR / JuLy AI

    I. Allgemeine Bestimmungen

    1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen

    1.1 Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind die Leistungen der Saß & Stas GbR / JuLy AI , Bahnhofstraße 16a, 24392 Süderbrarup (nachfolgend „JuLy AI“ oder „wir“) gegenüber dem Kunden, nämlich Konzeption, Erstellung und Betrieb von Custom-GPTs, Konzeption und Durchführung von maßgeschneiderten Workshops, Beratung und damit in Verbindung stehender Dienstleistungen gemäß den zwischen den Parteien einzelvertraglich näher geregelten Vereinbarungen.

    1.2 Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließen wir aus.

    1.3 Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen JuLy AI und dem Kunden, sofern nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn JuLy AI in Kenntnis solcher Bedingungen mit der Vertragsdurchführung begonnen hat.

    1.4 Leistungsbeschreibungen und Beschreibungen der Tarifmodelle von JuLy AI sind gesondert vereinbart und Bestandteile der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarungen.

    2. Definitionen

    2.1 „GPT“ (engl. Generative Pre-trained Transformer) sind große Sprachmodelle („LLM“, Large Language Models), die auf künstlichen neuronalen Netzwerken basieren. Diese Sprachmodelle werden mit großen Datensätzen vorab trainiert und sind in der Lage, neue Inhalte zu generieren.

    2.2 „Custom GPT“ sind auf bestimmte Anforderungen zugeschnittene, maßgeschneiderte GPTs auf Basis von „ChatGPT“ von OpenAI. Custom GPTs nutzen die GPT-Technologie von OpenAI, greifen jedoch auf eigens erstellte Systemprompts und kundenspezifische Daten zu. Sie sind auf die Bedürfnisse des Kunden trainiert.

    2.3 „CustomGPT-Masterfile“ bezeichnet das von JuLy AI erstellte, verbindliche Dokument, das sämtliche konkret vereinbarten Anforderungen, Systemprompts, Use-Cases, Beispieldialoge und technische Parameter für die individuelle Umsetzung des CustomGPT enthält und als maßgebliche Grundlage für die Durchführung und Abnahme der Leistung dient.

    2.4 „Systemprompt“ ist die initiale, von JuLy AI für den CustomGPT definierte Vorgabe (Prompt), die das Grundverhalten und die Rolle des GPT festlegt und damit die Interaktion sowie die inhaltliche Ausrichtung des Modells im praktischen Einsatz steuert.

    2.5 „Drittanbieter-Infrastruktur“ umfasst alle IT-Systeme, Plattformen, Software oder Dienste, insbesondere cloudbasierte KI-Modelle und Schnittstellen, die von externen Dienstleisternbereitgestellt werden und zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch JuLy AI eingesetzt werden.

    2.6 „Tarifmodell“ oder „Abonnement“ bezeichnet das jeweils im Angebot und Vertrag festgelegte Abrechnungs- und Nutzungsmodell einschließlich Laufzeit, Leistungsumfang und Vergütung für die Nutzung des CustomGPT und etwaiger Zusatzleistungen.

    II. Leistungen von JuLy AI

    1. Leistungsangebot

    Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die folgenden Leistungen von JuLy AI:

    1.1 Allgemeine Beratungsleistungen zur Implementation von KI-Techniken in der Organisation des Kunden.

    1.2 Entwicklung und Anpassung von Custom GPTs.

    1.3 Update und Wartung von Custom GPTs.

    1.4 Individuelle KI-Beratung.

    1.5 Konzeption und Durchführung maßgeschneiderter Workshops.

    Die konkrete Leistungsbeschreibung sowie die Nutzungsmodelle für erstellte GPTs ergeben sich jeweils aus der Leistungsbeschreibung.

    2. Vertragsschluss, Leistungsumfang und Drittanbieterdienste

    2.1 Ein verbindlicher Vertrag zwischen JuLy AI und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen nach diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen kommt unabhängig vom Kontext des Vertragsschlusses erst zustande, wenn dieser einschließlich aller wesentlichen Leistungen und Gegenleistungen in Text- oder Schriftform von JuLy AI bestätigt wird. Angebote von JuLy AI erfolgen stets freibleibend, d. h. sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar. § 311 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

    2.2 Maßgeblich für Umfang und Inhalt der Leistungen ist die jeweilige Leistungsbeschreibung und – bei Werkleistungen – das Masterfile bzw. die Spezifikation.

    2.3 Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartnern und Testumgebungen bereit und wirkt in erforderlichem Umfang mit.

    2.4 Verlangt der Kunde Änderungen oder Erweiterungen, unterbreitet JuLy AI ein Änderungsangebot mit Angaben zu Aufwand, Vergütung, Zeitplan und Auswirkungen auf Abnahmen. Änderungen werden erst nach schriftlicher Beauftragung wirksam.

    2.5 JuLy AI setzt zur Leistungserbringung Drittanbieter-Dienste ein (z. B. Cloud/KI-Modelle wie OpenAI/Azure/Open-Source-Bibliotheken). Für deren Nutzung gelten die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter ergänzend und vorrangig für deren Leistungsanteile.

    2.6 JuLy AI haftet für Drittanbieterleistungen ausschließlich im Rahmen der JuLy AI-Leistungsschnittstellen und nur „back-to-back“ in dem Umfang, in dem der Drittanbieter gegenüber JuLy AI einsteht; weitergehende Garantien werden nicht übernommen.

    2.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Nutzungsrechte an Drittsoftware/Diensten zu erwerben, soweit dies in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.

    III. Vertragsbedingungen zur KI-Beratung

    1. Vertragsgegenstand und Leistungen von JuLy AI

    1.1 Soweit beauftragt, erbringt JuLy AI Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Konzeption, Nutzung und Implementierung von KI-Systemen (Dienstleistungen). Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird grundsätzlich nicht geschuldet.

    1.2 Soweit die Parteien in der Leistungsbeschreibung einzelne, konkret definierte Arbeitsergebnisse (z. B. dokumentierte Konzepte, Konfigurationen, Integrationen, Datenpipelines) ausdrücklich als „Werkleistung“ bezeichnen, gelten hierfür ergänzend die werkvertraglichen Regelungen dieses Vertrags (geregelt unter IV.).

    1.3 Bei gemischten Leistungen gelten für jede Leistung die zum jeweiligen Vertragstyp passenden Regelungen; eine Gesamtqualifikation als Werkvertrag ist dabei ausgeschlossen.

    IV. Vertragsbedingungen Erstellung, Anpassung und Wartung von Custom GPTs

    1. Tarif- und Vergütungsmodelle

    Im Bereich der Erstellung, Anpassung und Wartung von Custom GPTs erbringen wir unsere Leistungen entlang der Produktlinien Basic, Advanced, Enterprise und Pro. Die jeweils enthaltenen Prozessschritte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Produktlinie. Dabei sind regelmäßig die Erstellung des CustomGPT (Produkt) und die nachfolgende Nutzung gemäß dem Tarifmodell (Abonnement) gesondert zu vergüten.

    2. Vertragsdurchführung und Prozessschritte

    Abhängig von konkreter Leistungsbeschreibung bzw. gebuchtem Leistungstarif umfassen die Leistungen von JuLy AI im Rahmen der Erstellung, Anpassung und Wartung von Custom GPT regelmäßig die folgenden Prozessschritte:

    2.1 Konzeptionsphase („Phase 1“)

    • Zieldefinition, Sammlung von Anforderungen und Vorgaben.
    • Erstellung des Systemprompts.
    • Auswahl und Zusammenstellung von Beispieldialogen oder Trainingsdaten.
    • Erstellung und Abstimmung des Masterfiles als Bauplan für die technische Realisierung.

    2.2 Umsetzungsphase („Phase 2“)

    • Einrichten des CustomGPT.
    • Konfiguration im Backend der Plattform.
    • Integration von Datenquellen.
    • Hinterlegung technischer Einstellungen.

    2.3 Test und Rollout („Phase 3“)

    • Durchführung von Testanfragen.
    • Prüfung durch den Kunden.
    • Feedbackschleifen.
    • (Zwischen-)Abnahmen.
    • Einweisung und Onboarding.

    2.4 Laufender Betrieb („Phase 4“)

    • Monitoring und Optimierung.
    • Support.

    3. Mitwirkungspflichten des Kunden

    3.1 Insbesondere in Phase 1 und 3 treffen den Kunden umfassende Mitwirkungspflichten. Der Kunde hat sämtliche von JuLy AI angeforderten Daten und Freigaben fristgerecht elektronisch zur Verfügung zu stellen und alle angeforderten Freigaben fristgerecht zu erteilen sowie sämtliche angeforderten Auskünfte und Unterlagen und alle weiteren ggf. erforderlichen Mitwirkungshandlungen fristgerecht vorzunehmen.

    3.2 Soweit sich im Abstimmungs- oder Testprozess die Notwendigkeit von Korrekturschleifen ergibt, wird JuLy AI diese in angemessenem Zeitrahmen durchführen. Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, wird der Kunde Rückmeldung zu vorgelegten Korrekturen innerhalb von 7 Tagen elektronisch erteilen.

    3.3 Der Kunde wirkt an der Abnahme mit; unterbleibt die Mitwirkung oder die Benennung von Mängeln innerhalb der Frist, greifen die Fiktionswirkungen nach Ziff. IV-4.

    3.4 Unterlassene bzw. nicht rechtzeitig vorgenommene Mitwirkungshandlungen gehen zu Lasten des Kunden. JuLy AI haftet insoweit nicht für Verzögerungen, es sei denn, die Verzögerung ist durch JuLy AI zu vertreten.

    4. (Zwischen-)Abnahmen

    4.1 JuLy AI ist berechtigt, nach Abschluss in sich abgeschlossener Arbeitspakete Zwischenabnahmen zu verlangen.

    4.2 Nach Abschluss der Phase 3 erfolgt die Schlussabnahme des CustomGPT als Gesamtwerk.

    4.3 Maßgeblich für alle Abnahmen sind die im Masterfile dokumentierten Anforderungen (Systemprompt, Use-Cases/Beispieldialoge, technische Parameter) als Abnahmekriterien.

    5. Abnahmeverlangen, Prüfungsunterlagen, Fristen

    5.1 JuLy AI zeigt die Abnahmebereitschaft an und fordert den Kunden zur Abnahme auf; zugleich stellt JuLy AI die zur Prüfung erforderlichen Zugänge, Prüfanleitung und, sofern einschlägig, Testdaten bereit.

    5.2 Soweit nicht anders vereinbart, betragen die Fristen für Zwischen- und Endabnahmen 7 Werktage. JuLy AI kann im Einzelfall angemessene kürzere oder längere Fristen bestimmen; die Frist läuft erst, wenn die vollständige Prüfgrundlage bereitsteht.

    6. Abnahmeerklärung, Mängelrüge, Abnahme unter Vorbehalt

    6.1 Der Kunde erklärt innerhalb der Frist die Abnahme oder verweigert sie unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels, d. h. einer Abweichung von den Abnahmekriterien. Eine Differenzierung nach „wesentlich/unwesentlich“ ist für die fristgerechte Verweigerung nicht erforderlich.

    6.2 Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie sind im Protokoll zu erfassen und JuLy AI innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.

    7. Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB

    7.1 Das Werk gilt als abgenommen, wenn JuLy AI nach Fertigstellung eine angemessene Abnahmefrist gesetzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

    7.2 Eine vor Fristsetzung erhobene allgemeine Mängelliste genügt nicht.

    8. Nachbesserung und erneute Abnahme

    8.1 Bei fristgerecht gerügten Mängeln beseitigt JuLy AI diese innerhalb angemessener Frist.

    8.2 Nach Mangelbeseitigung beginnt für die betroffenen Teile eine neue angemessene Prüfungsfrist gemäß Ziff. 4.2.

    9. Förmliche Abnahme und konkludente Nutzung

    9.1 Verlangen die Parteien eine förmliche Abnahme, tritt bis zu deren Durchführung grundsätzlich weder eine konkludente Abnahme noch eine Abnahmefiktion ein; hiervon kann einvernehmlich abgewichen werden.

    9.2 Die bloße Nutzung des CustomGPT ersetzt die Abnahme nicht, solange eine förmliche Abnahme verlangt ist oder fristgerecht Mängel gerügt wurden.

    10. Rechtsfolgen der (Teil-)Abnahme

    10.1 Mit (Teil-)Abnahme treten die gesetzlichen Wirkungen ein; die Vergütungsfälligkeit richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Regelung, insbesondere bei Schlussabnahme.

    10.2 Zwischenabnahmen entfalten Wirkungen für den abgenommenen Teil und bleiben ohne Präjudiz für nicht abgenommene Restleistungen.

    11. Gewährleistung für Werkleistungen

    11.1 Für Mängel der von JuLy AI im Rahmen der einzelnen Projektphasen (Phase 1–4) erbrachten Werkleistungen haftet JuLy AI ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

    11.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind weitergehende Gewährleistungsrechte und -ansprüche ausgeschlossen.

    11.3 Maßgeblich für die Vertragsmäßigkeit der Leistungen von JuLy AI sind allein die im Masterfile sowie ggf. in weiteren Spezifikationen ausdrücklich festgelegten Anforderungen und Leistungsmerkmale.

    11.4 Der Kunde hat die empfangene Leistung unverzüglich nach Abnahme auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und Mängel JuLy AI umgehend schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

    11.5 Bei fristgerecht und begründet gerügten, erheblichen Mängeln hat JuLy AI das Recht, nach eigener Wahl binnen angemessener Frist den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Ersatzleistung zu erbringen. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

    11.6 Jegliche weitergehende, insbesondere gesetzliche Mängelhaftung von JuLy AI wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    11.7 Die Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind: 

    – Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, –

     Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von JuLy AI oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, 

    – Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten);

    in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, 

    – Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

    11.8 Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme des jeweiligen Leistungsabschnitts, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.

    11.9 Für Schäden oder Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde Inhalte, Daten, Dokumente oder Schnittstellen zu externen Systemen bereitstellt, haftet JuLy AI nur, soweit eine Prüfung dieser Inhalte/Informationen ausdrücklich als vertragliche Leistung vereinbart wurde.

    11.10 Ein Rückgriff des Kunden gemäß § 478 BGB ist ausgeschlossen.

    V. Nutzung und Zugriffsrechte

    12.1 Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit des jeweils vereinbarten Tarifmodells die Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeit auf den CustomGPT.

    12.2 JuLy AI stellt in diesem Rahmen nur die Funktionalitäten des CustomGPT durch Übersendung eines Links zur Verfügung. Die Einräumung von Nutzungsrechten nach dem UrhG ist nicht Gegenstand der Vereinbarungen.

    12.3 Die Nutzung des erstellten CustomGPT ist auf interne Zwecke des Kunden beschränkt. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Dritten außerhalb der eigenen Organisation Zugriff auf den erstellten CustomGPT zu gewähren, diesen weiter zu veräußern, zu vermieten oder in ähnlicher Weise zu nutzen. Weitere Obliegenheiten und Nutzungsverbote sind in Ziff. VII.-4 geregelt.

    12.4 Es besteht keinerlei Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Systemprompts oder Unterlagen zu inneren Logiken der erstellten Custom-GPT.

    VI. Vertragsbedingungen für Workshops

    1. Allgemeines

    JuLy AI konzipiert Workshops zur Implementierung und Anwendung von KI-Technologie in Ihrem Hause als Remote-(Online-) oder Inhouse-Workshops. Die thematische Ausrichtung wird mit dem Kunden vor Auftragserteilung abgestimmt und mit dem Angebot unterbreitet.

    2. Workshopsinhalte und Vertragspflichten von JuLy AI

    2.1 Die Inhalte der von JuLy AI angebotenen Workshops werden dem Kunden mit dem Angebot mitgeteilt.

    2.2 Anpassungen an den Inhalten sind in Absprache zwischen Kunde und JuLy AI bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Workshops möglich.

    2.3 JuLy AI stellt, wo notwendig, Workshopmaterialien im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Die Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Sämtliche Rechte bleiben insoweit vorbehalten. Insbesondere die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung durch den Kunden oder Teilnehmer ist untersagt; dies gilt auch für begrenzte Nutzergruppen, z. B. über das Intranet.

    2.4 JuLy AI entwickelt Inhalte und Workshopunterlagen mit größter Sorgfalt und gewährleistet gemäß den allgemeinen Haftungsbestimmungen (Ziff. VII.-5) Gewähr für ihre Qualität.

    2.5 Workshopsleiter werden durch JuLy AI sorgfältig nach fachlichen Kriterien ausgewählt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Workshopsleiter zu einem gebuchten Workshop eingesetzt wird. JuLy AI ist deshalb jederzeit berechtigt, die Workshopsleiter der Workshops nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten umzubesetzen.

    2.6 Ist der für einen Workshop vorgesehene Workshopsleiter kurzfristig aus zwingenden Gründen nicht verfügbar (Krankheit, Quarantäne etc.), so ist JuLy AI berechtigt, den Workshop in Abstimmung mit dem Kunden zu verschieben oder, soweit dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, zu stornieren. Gezahlte Workshopentgelte werden dem Kunden in diesem Fall erstattet.

    3. Online-Workshops

    3.1 Soweit ein Workshop als Online-Workshop angeboten oder als gemäß Ziff. 4.3 als Online-Workshop abgehalten wird, werden die Workshopinhalte per Videokonferenz vermittelt.

    3.2 Für die Teilnahme an Online-Workshops von JuLy AI ist ein netzwerkfähiges Endgerät wie etwa ein PC, Tablet oder Smartphone sowie ein RTC-fähiger Browser (z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox) und eine ausreichend schnelle Internetanbindung notwendig. Diese Voraussetzungen werden bei Vertragsunterzeichnung als gegeben vorausgesetzt oder sind ggf. durch die Teilnehmer zu schaffen. JuLy AI ist nicht verpflichtet, technische Unterstützung zu leisten.

    3.3 Für die Teilnahme an Online-Workshops sind Zugangsdaten notwendig. Diese werden rechtzeitig vor der ausgeschriebenen Workshopzeit an den Kunden über die mitgeteilte E-Mail-Adresse übermittelt. Die übermittelten Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur dann zur Kenntnis gegeben werden, wenn diese zur Teilnahme an dem jeweiligen Workshop berechtigt sind.

    3.4 Für die Durchführung von Online-Workshops ist (zumindest) die Tonübertragung von allen Teilnehmern an alle Teilnehmer des Workshops und an den Workshopsleiter notwendig. Die Bildübertragung ist nicht zwingend notwendig und kann auf Wunsch durch Teilnehmer abgeschaltet werden. Wird die Bildübertragung aktiviert, werden zwangsläufig auch Einzelheiten aus dem privaten Umfeld der Teilnehmer für andere Teilnehmer wahrnehmbar. Um dies ggf. zu vermeiden, sieht die eingesetzte Software die Möglichkeit vor, den Hintergrund unscharf darzustellen. Die Ton- und Bildübertragung kann während des Workshops jederzeit durch jeden Teilnehmer beendet werden.

    3.5 Eine Aufzeichnung der Online-Workshops durch JuLy AI findet nicht statt und ist Teilnehmern untersagt.

    4. Inhouse-Workshops (Präsenz)

    4.1 Die von JuLy AI angebotenen Präsenz-Workshops werden ausschließlich in den Räumen des Kunden oder in vom Kunden beschafften Räumlichkeiten durchgeführt.

    4.2 Es obliegt dem Kunden, auf eigene Kosten geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und für die Einhaltung der hierfür geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich sich ggf. kurzfristig ändernder Bestimmungen wegen epidemischer oder pandemischer Situationen, Sorge zu tragen.

    4.3 Soweit aufgrund behördlicher Anordnungen (z. B. „Lockdown“ oder anderer Beschränkungen des öffentlichen Lebens) die Durchführung von Präsenz-Workshops rechtlich nicht möglich oder z. B. wegen unverhältnismäßiger Auflagen für JuLy AI nicht praktikabel ist, ist JuLy AI berechtigt, auch die als Präsenz-Workshops angebotenen Workshops als Online-Workshops abzuhalten.

    5. Verhaltensregeln für und Ausschluss von Teilnehmern

    5.1 Die Teilnehmer haben während der Workshops aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich jederzeit so zu verhalten, dass die Workshopteilnahme für die übrigen Teilnehmer nicht gestört wird.

    5.2 Die Herstellung von Bild- und Tonaufnahmen jeder Art ist während der Workshops untersagt.

    5.3 Soweit einzelne Teilnehmer Workshops – auch durch Nichtbeachtung von zwingenden oder zwischen JuLy AI und dem Kunden vereinbarten Infektionsschutzmaßnahmen – erheblich stören, ist der Workshopsleiter nach vorheriger Androhung zum Ausschluss dieser Teilnehmern berechtigt, ohne dass der Kunde hierdurch berechtigt würde, die Vergütung zu kürzen. Dasselbe gilt, soweit die Verhaltensregeln nach diesem Abschnitt wiederholt oder nachhaltig verletzt werden.

    6. Stornierungen durch den Kunden und Absagen durch JuLy AI

    6.1 Stornierungsanfragen haben entweder in Textform (an post@july-ai.de) oder in Schriftform (an die Saß & Stas GbR/JuLy AI, Bahnhofstraße 16 A, 24392 Süderbrarup) zu erfolgen. Geht die Stornierungsanfrage 31 Tage oder länger vor dem Workshop ein, erfolgt die Stornierung kostenfrei.

    6.2 Geht die Stornierungsanfrage längstens 30 oder spätestens 14 Tage vor Workshopbeginn ein, ist ein Anteil von 50 % der vereinbarten Vergütung durch den Kunden zu entrichten.

    6.3 Geht die Stornierungsanfrage bis zu 13 Tage vor dem Workshop oder am Workshoptag ein, ist die Vergütung durch den Kunden zu 100 % zu entrichten.

    6.4 Notwendige und vertraglich vereinbarte Auslagen von JuLy AI sind, soweit sie bis zum Eingang der Stornierungsanfrage angefallen oder nicht mehr vermeidbar sind, stets vollständig zu erstatten.

    6.5 JuLy AI ist berechtigt, Workshops bis zu zwei Wochen vor Workshopbeginn ohne Angabe von Gründen abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann eine Absage bis eine Woche vor Workshopbeginn erfolgen. Kurzfristige Absagen sind nach Maßgabe von Ziff. VI-4.3 möglich.

    6.6 Bereits gezahlte Workshopentgelte werden bei Absage von Workshops durch JuLy AI erstattet.

    VII. Gemeinsame Schlussbestimmungen

    1. Entgelte, Zahlungsbestimmungen und Preisanpassung

    1.1 Die Nutzungsentgelte und Fälligkeitstermine ergeben sich aus den jeweils gebuchten Nutzungs- und Tarifmodellen.

    1.2 Fällige Entgelte sind innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit zahlbar. Mit dem 8. Tag nach Fälligkeit tritt Verzug ein, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mahnung bedarf.

    1.3 JuLy AI ist zur Leistungsverweigerung und zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet und dieser länger als 7 Tage andauert.

    1.4 Preisanpassung bei gestiegenen Drittanbieter-Kosten: Erhöhen sich während der Vertragslaufzeit die Kosten für die zur Leistungserbringung erforderlichen Lizenzen, Dienste oder Infrastruktur Dritter (insbesondere, aber nicht ausschließlich, OpenAI oder vergleichbare Plattformen) unvorhersehbar und wesentlich (d. h. um mehr als 5 % bezogen auf die zuletzt gültige Bezugsgröße), so ist JuLy AI berechtigt, die Preise entsprechend der tatsächlich eingetretenen Kostensteigerung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail ausreichend) unter Angabe von Art und Umfang der Kostenerhöhungen sowie der neuen Preise mitgeteilt. Auf Verlangen des Kunden legt JuLy AI den Grund und die Berechnung im Detail offen.

    1.5 Sonderkündigungsrecht bei wesentlicher Erhöhung: Übersteigt die Preisanpassung 10 % des zuvor gültigen Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.

    2. Leistungsänderungen

    2.1 JuLy AI ist für die Erbringung eigener Leistungen auf Drittanbieter angewiesen (z. B. OpenAI). Ändern, beschränken oder stellen Drittanbieter ihre Leistungen, Schnittstellen, Funktionsweisen, Nutzungsbedingungen oder technischen Standards einseitig ein oder um, so ist JuLy AI berechtigt, die eigenen Leistungen dem veränderten technischen und inhaltlichen Umfang anzupassen, soweit dies erforderlich ist, um die Vertragsdurchführung fortsetzen zu können. JuLy AI wird den Kunden über wesentliche, die vertraglich vereinbarte Nutzung beeinträchtigende Änderungen unverzüglich unterrichten und – soweit möglich – alternative Lösungen oder Anpassungen anbieten. Eine Haftung von JuLy AI für Minderungen, Ausfälle oder Qualitätseinbußen, die ausschließlich durch Veränderungen, Störungen oder Einstellungen beim Drittanbieter verursacht werden, ist ausgeschlossen.

    2.2 Sonderkündigungsrecht: Führen die Änderungen dazu, dass die Hauptleistungspflichten von JuLy AI wesentlich (mehr als nur unerheblich) eingeschränkt werden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

    3. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

    3.1 Soweit nicht anders vereinbart, laufen Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit.

    3.2 Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit mit einer Frist zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

    3.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    3.5 Bei Abonnementsmodellen endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung Zugriff auf und Nutzungsmöglichkeit der erstellten Custom-GPT.

    4. KI-spezifische Risiken; EU-AI-Act; Eigenverantwortung des Kunden, Freistellung

    4.1 Leistungen von JuLy AI beruhen teilweise auf der Infrastruktur der OpenAI LLC, 3180 18th St, San Francisco, CA 94110 USA. Durch den Kunden hochgeladene Daten werden durch OpenAI verarbeitet, ohne dass diese Verarbeitung durch JuLy AI wirksam kontrolliert werden kann. OpenAI verarbeitet personenbezogene Daten aufgrund von Datenschutzrichtlinien, die unter https://openai.com/de-DE/policies/privacy-policy/ abgerufen werden können. Da die USA datenschutzrechtlich als unsicheres Drittland anzusehen sind, wird JuLy AI personenbezogene Daten des Kunden nicht an OpenAI übermitteln. Der Kunde wird daher in jedem Fall eigenständig prüfen, ob ein Hochladen bestimmter Daten im Einzelfall zulässig ist. Die rechtliche Verantwortlichkeit trifft insoweit allein den Kunden. JuLy AI haftet nicht für Schäden, die aufgrund des Hochladens bestimmter Daten durch den Kunden entstehen. Das Hochladen von personenbezogenen Daten ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, es sei denn, es ist im Einzelfall abweichend vereinbart.

    4.2 KI-Outputs beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und können fehlerhaft oder unvollständig sein. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung und die sachgemäße Verwendung der Ergebnisse der für ihn erstellten oder gewarteten GPT allein verantwortlich. Eine Nutzung von Outputs im Rahmen der Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Finanzberatung ist dem Kunden untersagt.

    4.3 Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung und die sachgemäße Verwendung der Ergebnisse verantwortlich („Human-in-the-Loop“).

    4.4 EU-AI-Act: Die von JuLy AI entwickelten Systeme sind Low-Risk-KI-Systeme und ausschließlich geeignet und bestimmt, zu Zwecken ohne signifikante Risiken für Grundrechte, Sicherheit oder Gesundheit eingesetzt zu werden. Der Kunde ist verpflichtet, von JuLy AI erstellte oder konfigurierte KI-Systeme nur zu entsprechenden Zwecken zu verwenden. JuLy AI erfüllt die grundlegenden Konformitätspflichten, Transparenzpflichten gemäß Art. 52 (z. B. Hinweis auf KI-Inhalt), ist jedoch nicht verpflichtet, Hochrisiko-Konformitätsprozesse (Art. 16–43 EU-AI-Act) anzuwenden.

    4.5 Von Ansprüchen Dritter, die sich aufgrund der Verletzung der unter Ziff. VII-4 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gegen JuLy AI richten, stellt der Kunde JuLy AI vollständig und unbedingt frei.

    5. Haftung

    5.1 Diese Haftungsregelung gilt für alle vertraglichen, gesetzlichen und vorvertraglichen Ansprüche des Kunden gegen JuLy AI, gleich aus welchem Rechtsgrund. Abweichende Individualabreden gehen vor.

    5.2 JuLy AI haftet unbeschränkt: 

    – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 

    – bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, 

    – bei Übernahme einer Garantie, 

    – nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung). 

    In diesen Fällen finden die nachfolgenden Beschränkungen keine Anwendung.

    5.3 Haftungsbeschränkungen: In den folgenden Fällen ist die Haftung beschränkt:

     – bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JuLy AI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

    – In diesen Fällen ist die Haftung zudem der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

    5.4 Ausschluss mittelbarer Schäden und bestimmter Schadenskategorien: Soweit gesetzlich zulässig und außer in den in Ziff. 5.2 genannten Fällen haftet JuLy AI nicht für: 

    – mittelbare Schäden und Folgeschäden, 

    – entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, frustrierte Aufwendungen, Finanzierungskosten oder Zinsnachteile.

    5.5 Drittanbieter-Infrastruktur und externe Faktoren: Beruht eine Beeinträchtigung der Leistung auf Änderungen, Störungen oder Ausfällen von Drittanbietern (z. B. Plattform-/API-/Cloud-Anbieter) oder Netzinfrastrukturen, haftet JuLy AI hierfür nicht, es sei denn, JuLy AI hat dies zu vertreten.

    5.6 Erfüllungsgehilfen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von JuLy AI.

    6. Datenschutz

    JuLy AI verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung unter [link]july.ai/datenschutz[/link].

    7. Verschwiegenheit

    Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit hinsichtlich sämtlicher Informationen einer Partei, die der jeweils anderen Partei im Zuge der Zusammenarbeit nach diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen bekannt geworden sind. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht, soweit die nach dieser Klausel in Anspruch genommene Partei nachweist, dass sie bereits vor der Vertragsanbahnung in Besitz der entsprechenden Information war oder soweit die Information öffentlich bekannt ist. Sie gilt ferner nicht, soweit die in Anspruch genommene Partei gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist oder die Information einer ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichteten Stelle (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater) offenbart wird und die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der in Anspruch genommenen Partei notwendig ist.

    8. Referenzen

    JuLy AI ist unbeschadet der Regelungen zu Ziff. VII.-7. berechtigt, den Kunden als Referenz in der Eigenwerbung aufzuführen, soweit der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

    9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Für sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt allein deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Süderbrarup.

    10. Salvatorische Klausel

    Sollte eine oder sollten mehrere der vorgenannten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen unbeschadet dessen ihre Gültigkeit.

    Stand dieser allgemeinen Vertragsbedingungen: 23.2.2026